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BGH, 17.06.1952 - V BLw 6/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 18.02.1928 - V B 1/28
61. Anschlussbeschwerde im Aufwertungsverfahren.
Auszug aus BGH, 17.06.1952 - V BLw 6/51
Das Reichsgericht hat in dieser Entscheidung (RGZ 120, 274 ff) auf § 1 RFGG hingewiesen, nach dem, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die nachstehenden allgemeinen Vorschriften gelten sollen, zu denen auch §§ 22 RFGG gehöre. - BGH, 29.04.1952 - V BLw 65/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.06.1952 - V BLw 6/51
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 29. April 1952 (V BLw 65/51) ausgeführt hat, ist sowohl in der Verfahrensordnung für Landwirtschaftssachen als auch in dem Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit stets ausdrücklich vorgeschrieben, wenn Bestimmungen der Zivilprozeßordnung zur Anwendung kommen sollen.
- BGH, 30.11.1955 - IV ZB 90/55
Keine Anschlußbeschwerde nach FGG
Die Anschlußbeschwerde ist daher unzulässig (ebenso für das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit OLG Hamm JMinBl Nordrhein-Westfalen 49, 195 = DRspr II [282] 40 a und bis zum Inkrafttreten des eben angeführten Gesetzes vom 21. Juli 1953 auch OGH Beschluß vom 13. März 1950 II BLw 87/49 und BGH Beschluß vom 17. Juni 1952 V BLw 6/51; Pritsch, Das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen § 22 VIII a und die dort in Anmerkung 227 angeführten Entscheidungen). - BGH, 02.11.1954 - V BLw 22/54
Rechtsmittel
Diese Versorgungsrechte der Abkömmlinge waren Bestandteil der "Erbfolge kraft Anerbenrechts" im Sinne des § 24 Abs. 1 REG, unterstanden daher nicht der willkürlichen Verfügungsbefugnis des Erblassers und konnten ohne besondere Gründe weder beschränkt noch den Berechtigten entzogen werden (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Juni 1952 - V BLw 6/51 und das dort angeführte Schrifttum).